29. Januar 2008

Stellungsnahmen können abgegeben werden

Maßnahmenkatalog legt gezielte Umsetzung fest

Der Entwurf für ein neues Leitbild der Internationalen Bodenseekonferenz (IBK) wurde von den Regierungschefs anlässlich ihrer Konferenz Anfang Dezember 2007 zur öffentlichen Anhörung bzw. Vernehmlassung freigegeben. Stellungnahmen dazu können bis 15. März 2008 abgeben werden. Der Entwurf des Leitbildes sowie ein dazugehöriger Maßnahmenkatalog stehen unter http://www.bodenseekonferenz.org/ zur Einsicht bereit.

Das Bodenseeleitbild aus dem Jahr 1994 bildet seit über zehn Jahren die Grundlage der Zusammenarbeit der Länder und Kantone in der Internationalen Bodenseekonferenz (IBK). In der Zwischenzeit sind in der Bodenseeregion neue Schwerpunkte in den Vordergrund getreten und der Mitgliederkreis der IBK hat sich um den Kanton Zürich und das Fürstentum Liechtenstein im Jahr 1998 erweitert. Die Regierungschefs der IBK haben deshalb im Jahre 2005 beschlossen, das Bodensee-Leitbild aus dem Jahre 1994 diesen neuen Herausforderungen und Gegebenheiten anzupassen. EineProjektorganisation wurde dazu eingerichtet und außer den Vertretern der zehn Mitgliedsländer und Kantone der IBK und der sieben Fachkommissionen wurden in den Prozess Vertreter der Parlamentarier-Konferenz Bodensee (PKB) und der Kommunen mit einbezogen. Die Erarbeitung des neuen Leitbildes für die IBK erfolgte auf der Grundlage des bisherigen Bodensee-Leitbildes.

Stellungnahmen bis 15. März 2008
Anlässlich der Regierungschefkonferenz vom 7. Dezember 2007 wurden ein Entwurf für ein neues Leitbildder IBK für den Bodenseeraum sowie ein dazugehöriger Maßnahmenkatalog vorgelegt. Die Regierungschefs der zehn Mitgliedsländer und Kantone gaben diese zur öffentlichen Anhörung bzw. Vernehmlassung frei. Zur Teilnahme sind alle Institutionen und Organisationen im Einzugsgebiet der IBK aufgefordert, die sich für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit einsetzen. Die Vernehmlassung läuft seit Mitte Dezember 2007 und dauert bis 15. März 2008. Das überarbeitete Leitbild richtet sich in erster Linie an die Regierungen der IBK-Mitgliedsländer und -kantone, im weiteren Sinne aber auch empfehlend an Parlamente, Städte, Gemeinden, Landkreise, Verbände und sonstige Verantwortungsträger. Es dient der Orientierung, trägt zur Identifikation aller.