Gestützt auf das Gesetz über die Energienutzung standen bisher
Im April 2007 wurde ausserdem eine Volksinitiative „Nationalbankgold für Thurgauer Energiefonds“ eingereicht, die 60 Millionen Franken aus dem Goldertrag der Nationalbank als Fondskapital einsetzen wollte. Der Grosse Rat stellte dieser Initiative einen Gegenvorschlag gegenüber, der eine Finanzierung aus den eigenen Staatsmitteln vorsieht und die eine kantonale Fördersumme von sieben bis zehn Millionen Franken pro Jahr ohne Bundesmittel vorsieht. Dieser Gegenvorschlag wurde vom Grossen Rat im März 2008 ohne Gegenstimme angenommen und ist nun auch Inhalt der Botschaft mit der Anpassung des Gesetzes über die Energienutzung.
Wenn die Fördergelder in einem Jahr nicht vollumfänglich ausgerichtet werden können, verfallen sie nicht, sondern werden auf das kommende Jahr übertragen. Im Budget für das nächste Jahr muss der kantonale Beitrag an das Förderprogramm wiederum so festgelegt werden, dass zwischen sieben und zehn Millionen Franken an Staatsgeldern inklusive Fondsbestand zur Verfügung stehen. Die mit kantonalen Mitteln erbrachten Leistungen lösen Beiträge des Bundes aus, deren Höhe von den kantonalen Förderbeiträgen und vom Erfolg des Förderprogramms abhängt. Diese Gelder werden immer zuerst verbraucht, weshalb beim Kanton nie ein nicht ausgeschöpfter Restbetrag an Bundesgeldern verbleibt.
Die Beschreibung der einzelnen Fördermassnahmen und der konkreten Voraussetzungen zum Bezug von Fördergeldern wird im Detail durch die fachlich zuständige Stelle erfolgen. Im Gesetz soll daher lediglich der Satz „Das Departement erlässt ein Förderprogramm“ stehen. Der Gesetzesentwurf mit der entsprechenden Ergänzung des Energienutzungsgesetzes geht nun zur Beratung an den Grossen Rat. Der Regierungsrat beabsichtigt, die Gesetzesänderungen auf Anfang 2009 in Kraft zu setzen.
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