Die Fakten
Der Bundesrat hat am 14. März 2008 die Stromversorgungsverordnung (StromVV) und die revidierte Energieverordnung (EnV) verabschiedet. Damit sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Strommarktöffnung sowie für die Einführung der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) definitiv festgelegt.
Ab dem 1. Januar 2009 wird die Strommarktöffnung in der Schweiz Tatsache
Ebenfalls ab dem 1. Januar 2009 wird auch die kostendeckende Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbaren Energien fliessen. Die revidierte Energieverordnung legt die entsprechenden Rahmenbedingungen und Vergütungen fest. Anmeldungen für die KEV können ab dem 1. Mai 2008 bei der nationalen Netzgesellschaft swissgrid eingereicht werden. Dies bedeutet, dass alle bis 1. Mai 2008 bereits erstellten Photovoltaik-Anlagen und solche mit bedeutenden Vorleistungen (z.B. Baubewilligung) in die erste Zubaumenge aufgenommen werden!
Handeln Sie sofort
PVT-Schweiz Photovoltaik Technik GmbH in Güttingen Tel. 071 690 01 12 (http://www.pvt-schweiz.ch) – ein neugegründetes Unternehmen in der Ostschweiz – verfügt über die nötige Erfahrung und kann Sie über diese kurzfristige Eingabe beraten.
Ihr Bauobjekt
Sofern Ihr Bauobjekt mit dem Dach zwischen Osten bis Westen ausgerichtet steht, ist es für eine PV-Anlage geeignet. Wenn Sie also Ihren Strom selber produzieren wollen und dabei noch viel Geld verdienen möchten, dann rufen Sie uns (071 690 01 12). Die Eingabe der Baubewilligung wird in jeder Gemeinde verschiedentlich behandelt. Rufen Sie den Bauchef Ihrer Gemeinde an und fragen Sie nach einer verkürzten Baueingabe. Diese ist in vielen Gemeinden möglich.
Ausführung
Wenn Sie von swissgrid die Zusage für die Einspeisevergütung Ihrer PV-Anlage bekommen haben, können Sie innert 15 Monate diese installieren. Zur Finanzierung von PV-Anlagen stellen die meisten Banken Sonderangebote zur Verfügung.