2. Juli 2008

Neues aus der Gemeinde Altnau am Bodensee

02.07.08 - Planänderung Kombiwerkhof - Auf Grund einer geringfügigen Verschiebung des gesamten Projektes werden die geänderten Pläne nochmals öffentlich aufgelegt. Diese Planänderung verändert weder Nutzungsart noch Gebäudeabmessungen. Der Gemeinderat hat sich dennoch entschlossen diese Planänderung durch öffentliche Auflage während 20 Tagen bekannt zu machen.

Parallel zur Erstellung des Kombiwerkhofes muss östlich davon auch die vorgesehene Erschliessungsstrasse erstellt werden. Bei der Festsetzung der genauen Lage dieser Stichstrasse hat sich nun eine kleine Verschiebung ergeben. Fakt ist, dass die Strasse nicht wie vorbereitet im Abstand von 50m sondern effektiv mit 48m Zwischenraum zur bestehenden Parzellengrenze der Firma Tecos gebaut wird. Diese Lageanpassung hat soweit Auswirkungen auf den geplanten Kombiwerkhof, dass der Situationsplan angepasst werden musste.

Seeufer
Das Altnauer Seeufer präsentiert sich in diesem Sommer bereits deutlich verändert. Grosse Erdbewegungen und Eingriffe wurden bis weit in den Frühling ausgeführt. Das ganze Projekt ist aber noch längst nicht abgeschlossen. Es handelt noch immer um eine Baustelle. Zwar wurden die Arbeiten für die Sommerzeit eingestellt, die Natur benötigt aber noch Schonung, bis die neu gestalteten und bepflanzten Flächen wirklich genutzt werden können. Im ganzen Bereich haben Ansaaten und Neupflanzungen unterschiedlichster Art und Prägung stattgefunden.

Nicht alles wächst dabei so schnell wie der Rasen auf der neuen Liegewiese. Die meisten anderen Pflanzen benötigen wesentlich länger Zeit um ansässig zu werden. Teilweise handelt es sich um Saatgut, welches noch nicht im ersten Jahr ausschlägt. Gewisse Bereiche wurden deshalb speziell markiert und abgesperrt. Wir bitten alle Seeufer-Gäste diese temporären Sperrflächen zu respektieren. Bitte meiden Sie diese Zonen und sorgen Sie somit dafür, dass sich diese Gebiete möglichst schnell erholen.

Vernichtend für diese Pflanzen ist Feuer! Vermeiden Sie deshalb unbedingt jegliches Feuer ausserhalb der vorhandenen, öffentlichen Feuerstellen.

Altnauer Medaille
Bis zum 15. August können noch Anwärterinnen und Anwärter für die Altnauer Medaille eingereicht werden. Diese Verdienst-Medaille wird an natürliche oder juristische Personen vergeben, welche den Namen “Altnau“ nach aussen positiv bekannt gemacht, im Dorf Wesentliches zur Attraktivitätssteigerung beigetragen oder sich sonst in irgendeiner Weise für Altnau verdient gemacht haben. Mögliche Medaillenanwärterinnen und -anwärter können von der ganzen Bevölkerung bei der Gemeindekanzlei gemeldet werden. Entsprechende Meldezettel werden ebenfalls am Tourismusstand am den kommenden Dorfmärkten aufliegen.

Gratulation zum Lehrabschluss
Nach 3-jähriger Lehrzeit hat Aline Himmelberger ihre Ausbildung zur Kauffrau, E-Profil (Erweiterte Grundausbildung) auf der Gemeindeverwaltung Altnau erfolgreich abgeschlossen. Aus dem Team und dem Gemeinderat gratulieren wir unserer jungen Kauffrau ganz herzlich zum Lehrabschluss und wünschen ihr einen guten Start ins Berufsleben. Ab August wird Sabrina Aeberhard aus Altnau bei uns ihre KV-Lehre beginnen. Wir freuen uns, wiederum jemandem aus Altnau eine Lehrstelle auf der Gemeindever- waltung bieten zu können.

Park und Rail
Seit dem 1. Juli ist die neue Parkanlage beim Bahnhof Altnau in Betrieb. Die Anlage ist bewirtschaftet und wird durch die SBB betrieben. Parkscheine können am entsprechenden Automaten bei der Parkplatzeinfahrt gelöst werden. Die Gebühr beträgt Fr. 1.- pro Stunde oder maximal Fr. 4.- pro Tag. Die SBB bieten analog zu anderen P+Rail-Anlagen auch Jahres- und Monatskarten an. Diese Karten können zum Preis von Fr. 40.-/Mt. oder Fr. 400.-/Jahr auf der Poststelle Altnau gelöst werden.

Neue Vorschriften zur Hundehaltung im Thurgau
Welches sind die wichtigsten Neuerungen?
1. Wer einen Hund hält, muss eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens drei Millionen Franken abgeschlossen haben.Schäden, welche durch einen Hund verursacht werden, sind in der Regel in der Privat-Haftpflichtversicherung eingeschlossen. Ist dies nicht der Fall, muss eine entsprechende Versicherung sofort abgeschlossen werden.
2. Wer ab 01. Januar 2008 einen Hund mit einem Erwachsenengewicht von mindestens 15kg anschafft, muss innerhalb eines Jahres einen Kurs über eine anerkannte praktische Hundeerziehung besuchen.
3. Einigen Hunderassen werden als potenziell gefährlich bezeichnet. Wer einen Hund dieser Rasse oder eine Kreuzung daraus im Kantonsgebiet halten oder ausführen will, benötigt im Voraus eine kantonale Bewilligung.
Für bisherige Hundehalterinnen und Hundehalter gilt eine Übergangsfrist, das heisst, die Bewilligung muss bis spätestens 31. Dezember 2008 eingeholt sein. Gesuche für eine Bewilligung müssen dem kantonalen Veterinäramt rechtzeitig eingereicht werden. Eine Bewilligung ist weder auf eine andere Person noch auf einen anderen Hund übertragbar. Die Vorschriften im Detail finden Sie unter http://www.veterinaeramt.tg.ch/

Deckbelag Güttingerstrasse
In der nächsten Woche beginnen die Vorarbeiten zum Deckbelagseinbau an der Güttingerstrasse zwischen Gemeindehaus und Rösslikreuzung. Dies führt zwischenzeitlich zu Verkehrsbehinderungen. Während dem Belagseinbau 10. - 11. Juli 2008 ist die Strasse nur einspurig befahrbar. Entsprechende Umleitungen werden signalisiert. Ab 14. Juli ist die Strasse wieder normal befahrbar.