22.04.09 - Fleckenuhus, Steppenadler, Weißkopfseeadler, Gänsegeier, rote Milane und Co. zeigen Ihre spannenden Flugkunststücke ab 1. Mai in der Adlerwarte Pfänder.
Ende April kehrt die Falknerfamilie Seylehner aus dem oberösterreichischen Winterquartier gemeinsam mit Ihren Greifvögeln auf den Pfänder zurück. Manuela und Gerhard Seylehner haben sich mit Leib und Seele dem Wohl dieser edlen Tiere verschrieben. Seit über 20 Jahren beschäftigen sich die passionierten Falkner mit deren Aufzucht und Erziehung – seit 2008 bereichert der junge Steppenadler „Avolo“ die Equipe und wird dieses Jahr erstmals bei den Flugvorführungen zu bestaunen sein.
Ab 1. Mai jeden Jahres begeistern Sie mit Ihren Vögeln die Besucher der Adlerwarte Pfänder. Zu sehen gibt es Falken, die sich im Sturzflug mit Spitzengeschwindigkeiten bis zu 320 km/h auf Ihre Beute stürzen, imposante Geier mit Flügelspannweiten bis zu 3m, kecke Fleckenuhus, welche auch bei Tage Flugkünstler sind, vorwitzige, immer nach Beute Ausschau haltende Milane und natürlich die stolzesten der Greifvögel: Steppenadler, Weißkopfseeadler, Steinadler und Schreiseeadler.
Bis 4. Oktober finden täglich (außer bei starkem Nebel) um 11.00 und 14.30 Uhr die faszinierenden Flugschauen vor einzigartigem Bodenseepanorama statt. Während der Flugschau werden die Lebensgewohnheiten und Verhaltensweisen der Greifvögel genau erklärt, aber auch so manche lustige Geschichte wird preis gegeben. Alles in allem: Informative und drollige Vorführungen für Jung und Alt. Besonders Interessierte haben die Möglichkeit vor der Flugschau die Greifvögel in den Volieren und Freigehegen zu beobachten. Im Anschluss stehen die Falkner gerne persönlich für detaillierte Auskünfte zur Verfügung.
Die Höhenflüge in der Adlerwarte sind nebst der Fahrt mit der Pfänderbahn, dem Besuch des Alpenwildparks und eines Einkehrschwungs im Berghaus Pfänder unumstritten der Höhepunkt eines Pfänderbesuchs.
Informationen:
Öffnungszeiten: 1. Mai bis 4. Oktober 2009
Flugschauen: täglich 11.00 und 14.30 Uhr
Preise: Erwachsene € 5,00 Kinder € 2,50 Reisegruppen ab 15 Pers. € 4,50
Schulklassenpauschalen: Berg- und/oder Talfahrt, Flugschau und/oder Essen
Ermäßigungen für Kindergartengruppen
Kontakt: Tel. 0043(0)5574-42160-0 oder 0043(0)664-9053040
www.pfaenderbahn.at, office@pfaenderbahn.at
Geier im Abflug
Falknerin mit Weisskopfseeadler
Falkner mit Falken
Milan im Anflug
Fleckenuhu (Fotos: Pfänderbahn AG)
22. April 2009
16. April 2009
Biber – Landschaftsgestalter auf vier Pfoten
16.04.09 - Sonderausstellung zum größten Nagetier Europas in Radolfzell am Bodensee.
Vor zweihundert Jahren bei uns ausgerottet, erlebt der Biber seit einigen Jahren auch ganz nahe bei Radolfzell am Bodensee ein Comeback. Im Auengebiet der Radolfzeller Aach ist er inzwischen wieder heimisch und als talentierter Landschaftsgestalter am Werk. So passt die Wanderausstellung „Von Menschen und Bibern“ sehr gut hierher. Vom 30. Mai bis zum 1. November 2009 widmet sie sich dem nicht immer spannungsfreien Verhältnis zwischen Mensch und Biber, ergänzt um ein attraktives Rahmenprogramm des Museumsteams für große und kleine Besucher.
Eine besondere Beziehung verbindet den Biber mit dem Apothekenwesen, das in Radolfzell ebenfalls fester Bestandteil des Museumsprogrammes ist. Ein Sekret aus seinen Duftdrüsen, das Castoreum oder Bibergeil, wurde bereits seit der Antike als kostbares Heilmittel verwendet. Pech für den Biber: Verfolgt und gejagt als Pelztier, Fastenspeise (im Mittelalter zählte man ihn zu den Fischen!) und „Pharmalieferant“, starben die letzten Tiere in Fallen und Schlageisen Anfang des 19. Jahrhunderts. Mittlerweile gibt es laut dem Landwirtschaftsministerium in Baden-Württemberg wieder mehr als 1000 der bedrohten Nagetiere.
Die Sonderausstellung „Von Menschen und Bibern“ lädt zum Anfassen ein: Ein nachgebildeter Biberbau mit zwei präparierten Bibern in Augen- und Streichelhöhe vermittelt anschaulich die Wohnraumgestaltung des Nagers. Fell, Schwimmfüße, Schwanz und Schädel des Bibers können befühlt und aus nächster Nähe betrachtet werden. Das Landschaftskarussell zeigt einen idealtypischen Biberbach zu unterschiedlichen Jahreszeiten. Interaktive Elemente gehören ebenso dazu wie ein Video mit Szenen aus dem Biberleben. Ergänzende Tafeln und Installationen informieren illustrativ über Probleme, die der Biber hervorrufen kann und über die Möglichkeiten des Umgangs mit ihm.
Derzeit laufen auch die Vorbereitungen für ein attraktives Führungs-, Vortrags-, Film- und Kinderprogramm zur Ausstellung auf Hochtouren. Neuigkeiten hierzu sind unter www.stadtmuseum-radolfzell.de zu finden. Das Museum in der idyllischen Ferienstadt am Bodensee ist jeweils dienstags bis sonntags von 10 bis 12.30 Uhr und von 14 bis 17.30 Uhr geöffnet, donnerstags bis 20 Uhr. Weitere Informationen, auch zu Gruppenermäßigungen etc. unter Tel. 0049(0)7732/81-530 oder museum@radolfzell.de.
Nur selten bekommt man ihn zu Gesicht: ein wildlebender Biber
gönnt sich eine Mahlzeit am Gewässerrand (Foto: B. Sättele)
Vor zweihundert Jahren bei uns ausgerottet, erlebt der Biber seit einigen Jahren auch ganz nahe bei Radolfzell am Bodensee ein Comeback. Im Auengebiet der Radolfzeller Aach ist er inzwischen wieder heimisch und als talentierter Landschaftsgestalter am Werk. So passt die Wanderausstellung „Von Menschen und Bibern“ sehr gut hierher. Vom 30. Mai bis zum 1. November 2009 widmet sie sich dem nicht immer spannungsfreien Verhältnis zwischen Mensch und Biber, ergänzt um ein attraktives Rahmenprogramm des Museumsteams für große und kleine Besucher.
Eine besondere Beziehung verbindet den Biber mit dem Apothekenwesen, das in Radolfzell ebenfalls fester Bestandteil des Museumsprogrammes ist. Ein Sekret aus seinen Duftdrüsen, das Castoreum oder Bibergeil, wurde bereits seit der Antike als kostbares Heilmittel verwendet. Pech für den Biber: Verfolgt und gejagt als Pelztier, Fastenspeise (im Mittelalter zählte man ihn zu den Fischen!) und „Pharmalieferant“, starben die letzten Tiere in Fallen und Schlageisen Anfang des 19. Jahrhunderts. Mittlerweile gibt es laut dem Landwirtschaftsministerium in Baden-Württemberg wieder mehr als 1000 der bedrohten Nagetiere.
Die Sonderausstellung „Von Menschen und Bibern“ lädt zum Anfassen ein: Ein nachgebildeter Biberbau mit zwei präparierten Bibern in Augen- und Streichelhöhe vermittelt anschaulich die Wohnraumgestaltung des Nagers. Fell, Schwimmfüße, Schwanz und Schädel des Bibers können befühlt und aus nächster Nähe betrachtet werden. Das Landschaftskarussell zeigt einen idealtypischen Biberbach zu unterschiedlichen Jahreszeiten. Interaktive Elemente gehören ebenso dazu wie ein Video mit Szenen aus dem Biberleben. Ergänzende Tafeln und Installationen informieren illustrativ über Probleme, die der Biber hervorrufen kann und über die Möglichkeiten des Umgangs mit ihm.
Derzeit laufen auch die Vorbereitungen für ein attraktives Führungs-, Vortrags-, Film- und Kinderprogramm zur Ausstellung auf Hochtouren. Neuigkeiten hierzu sind unter www.stadtmuseum-radolfzell.de zu finden. Das Museum in der idyllischen Ferienstadt am Bodensee ist jeweils dienstags bis sonntags von 10 bis 12.30 Uhr und von 14 bis 17.30 Uhr geöffnet, donnerstags bis 20 Uhr. Weitere Informationen, auch zu Gruppenermäßigungen etc. unter Tel. 0049(0)7732/81-530 oder museum@radolfzell.de.
Nur selten bekommt man ihn zu Gesicht: ein wildlebender Biber
gönnt sich eine Mahlzeit am Gewässerrand (Foto: B. Sättele)
Spielregeln für den internationalen Wettbewerb
16.04.09 - 16. Internationales Kartellrechtsforum in St.Gallen.
Renommierte Vertreter aus Anwaltschaft, Verwaltung und Wissenschaft debattieren am 23. und 24. April 2009 über die Trends im internationalen Wettbewerbsrecht. Auf der Tagesordnung des 16. Internationalen Kartellrechtsforums (ICF) im Grossratssaal des Kantons St.Gallen steht unter anderem die Missbrauchskontrolle marktbeherrschender Unternehmen. Diskutiert wird die Frage, inwiefern die Pharmaindustrie die Einführung preisgünstiger Generika-Medikamente behindere. Auch die Finanzkrise wird die Teilnehmenden beschäftigen: So setzen sie sich mit den Folgen staatlicher Eingriffe auf den Wettbewerb im Bankensektor auseinander. Das ICF zählt zu den führenden Kartellrechtskonferenzen in Europa.
Das Forum widmet sich insbesondere dem Verhältnis von Kartellämtern und Gerichten sowie der vermehrten ökonomischen Ausrichtung des europäischen Wettbewerbsrechts. Am Donnerstag, 23. April 2009, stellt ICF-Gründer und HSG-Professor Prof. Dr. Carl Baudenbacher die Revision des Schweizerischen Kartellgesetzes zur Diskussion. Das Panel über Wettbewerbsprobleme in der Pharmaindustrie moderiert der irische EU-Kartellrechtsexperte und Anwalt John Temple Lang.
Am Freitag, 24. April, debattiert u.a. Philip Lowe , Generaldirektor für Wettbewerb der Europäischen Kommission, über die Reform des europäischen Verbots des Missbrauchs von Marktmacht. Ein weiteres Panel unter dem Vorsitz des Präsidenten der Wettbewerbskommission, Rechtsprofessor Walter Stoffel, Universität Freiburg, beschäftigt sich mit der Restrukturierung der Banken in Folge der Wirtschaftskrise.
Gegründet 1994 von Prof. Dr. Carl Baudenbacher, bringt das St.Galler Internationale Kartellrechtsforum in diesem Jahr bereits zum 16. Mal über 100 Experten des internationalen Wettbewerbsrechts zusammen. Carl Baudenbacher ist Professor für Privat-, Handels- und Wirtschaftsrecht am Institut für Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht der Universität St.Gallen (EUR-HSG) und Präsident des EFTA-Gerichtshofs. Dem Gerichtshof, der als Schwestergerichtshof des EuGH im EWR fungiert, gehören drei Richter und sechs Ersatzrichter aus Island, Liechtenstein und Norwegen an.
Für die Protagonisten der Schweizerischen Wettbewerbspolitik ist das Forum eine ideale Plattform, um sich europäisch und global zu positionieren. Praktiker aus der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums schätzen die Möglichkeit, auf dem Boden eines neutralen Drittstaates Fragen des gegenwärtigen und zukünftigen Wettbewerbsrechts zu diskutieren.
Weitere Informationen zum Programm: www.sg-icf.com.
Renommierte Vertreter aus Anwaltschaft, Verwaltung und Wissenschaft debattieren am 23. und 24. April 2009 über die Trends im internationalen Wettbewerbsrecht. Auf der Tagesordnung des 16. Internationalen Kartellrechtsforums (ICF) im Grossratssaal des Kantons St.Gallen steht unter anderem die Missbrauchskontrolle marktbeherrschender Unternehmen. Diskutiert wird die Frage, inwiefern die Pharmaindustrie die Einführung preisgünstiger Generika-Medikamente behindere. Auch die Finanzkrise wird die Teilnehmenden beschäftigen: So setzen sie sich mit den Folgen staatlicher Eingriffe auf den Wettbewerb im Bankensektor auseinander. Das ICF zählt zu den führenden Kartellrechtskonferenzen in Europa.
Das Forum widmet sich insbesondere dem Verhältnis von Kartellämtern und Gerichten sowie der vermehrten ökonomischen Ausrichtung des europäischen Wettbewerbsrechts. Am Donnerstag, 23. April 2009, stellt ICF-Gründer und HSG-Professor Prof. Dr. Carl Baudenbacher die Revision des Schweizerischen Kartellgesetzes zur Diskussion. Das Panel über Wettbewerbsprobleme in der Pharmaindustrie moderiert der irische EU-Kartellrechtsexperte und Anwalt John Temple Lang.
Am Freitag, 24. April, debattiert u.a. Philip Lowe , Generaldirektor für Wettbewerb der Europäischen Kommission, über die Reform des europäischen Verbots des Missbrauchs von Marktmacht. Ein weiteres Panel unter dem Vorsitz des Präsidenten der Wettbewerbskommission, Rechtsprofessor Walter Stoffel, Universität Freiburg, beschäftigt sich mit der Restrukturierung der Banken in Folge der Wirtschaftskrise.
Gegründet 1994 von Prof. Dr. Carl Baudenbacher, bringt das St.Galler Internationale Kartellrechtsforum in diesem Jahr bereits zum 16. Mal über 100 Experten des internationalen Wettbewerbsrechts zusammen. Carl Baudenbacher ist Professor für Privat-, Handels- und Wirtschaftsrecht am Institut für Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht der Universität St.Gallen (EUR-HSG) und Präsident des EFTA-Gerichtshofs. Dem Gerichtshof, der als Schwestergerichtshof des EuGH im EWR fungiert, gehören drei Richter und sechs Ersatzrichter aus Island, Liechtenstein und Norwegen an.
Für die Protagonisten der Schweizerischen Wettbewerbspolitik ist das Forum eine ideale Plattform, um sich europäisch und global zu positionieren. Praktiker aus der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums schätzen die Möglichkeit, auf dem Boden eines neutralen Drittstaates Fragen des gegenwärtigen und zukünftigen Wettbewerbsrechts zu diskutieren.
Weitere Informationen zum Programm: www.sg-icf.com.
Poststelle Güttingen wird nicht überprüft!
16.04.09 - Rund 420 Postschalter will die Post unter die Lupe nehmen, davon 58 in der Ostschweiz. Im Kanton St.Gallen sind 30 Standorte gefährdet, im Thurgau 23 und in Appenzell Ausserrhoden 5.
Das Poststellennetz ist seit Jahren im Um- und Abbau. Seit dem Jahr 2001 sank die Anzahl der Standorte von 3200 auf 2400. Jetzt sollen 420 weitere Postschalter überprüft werden. Liste Thurgau >
Das Poststellennetz ist seit Jahren im Um- und Abbau. Seit dem Jahr 2001 sank die Anzahl der Standorte von 3200 auf 2400. Jetzt sollen 420 weitere Postschalter überprüft werden. Liste Thurgau >
Altnau - News
16.04.09 - bp / Aus dem Gemeindehaus Altnau:
Teilzonen- und Gestaltungsplan Längi
Im Mai 2008 hat der Gemeinderat den Teilzonen- und Gestaltungsplan Längi öffentlich aufgelegt. Das betreffende Gebiet befindet sich zwischen Scherzingerstrasse und Längi, südwestlich des Quartiers Hofpeter. Die Planung betrifft die Parzellen 247 und 248, welche von der Landwirtschaftszone in die Wohnzone W2b umgezont werden. Diese zur Überbauung vorgesehene Fläche von rund 6’400m2 befindet sich innerhalb des genehmigten Richtplangebietes. Der dazugehörende Gestaltungsplan regelt die Erschliessung wie auch entsprechende Massnahmen zur Gewährleistung der Hochwassersicherheit. Diese Einzonung wurde an der Gemeindeversammlung vom 20. November 2008 gutgeheissen und die abschliessende Genehmigung erfolgte nun durch das Departement für Bau und Umwelt DBU. Damit ist diese Fläche nun definitiv Baugebiet und steht als Bauland zur Verfügung.
Teilzonenplan Moosgrabenstrasse
Durch Entscheid des DBU ebenfalls rechtskräftig geworden ist der Teilzonenplan Moosgrabenstrasse. Dabei handelt es sich um einen Teil der Parzelle 56, welche von der Industrie- in die Wohn-/Gewerbezone (WG2) umgezont wird. Diese Teilzonenplanänderung trägt den neuen Rahmenbedingungen mit der Erstellung eines Retentionsbeckens für den Seebach sowie dem Neubau für Werkhof und Feuerwehrdepot Rechnung. Der ganze Landstreifen zwischen Kombiwerkhof und Bahnhofstrasse ist nun der Zone WG2 zugeteilt. Ein möglicher Bebauungsvorschlag ist durch die Grundeigentümer in Ausarbeitung.
Rechnungsabschluss 2008
Die Jahresrechnung 2008 der Politischen Gemeinde Altnau schliesst mit einem Ertragsüberschuss von nahezu Fr. 780'000.- ab. Dies bei einem budgetierten Überschuss von Fr. 40'000.-. Das Resultat ist nicht nur auf zusätzliche Einnahmen zurück zu führen. Starke Abweichungen gibt es auch auf der Ausgabenseite. Einige dieser Veränderungen sind durch äussere Umstände bedingt. Speziell sind dies die Folgen der Neugestaltung der Aufgabenteilung zwischen Bund, Kanton und Gemeinden, die erheblich veränderte Zinssituation am Geldmarkt sowie positive Effekte in der Gemeindeentwicklung.
Ergänzend dazu war die Budgeterstellung im Herbst 2007 äusserst schwierig. Die laufenden Projekte, der grosse Fremdmittelbedarf sowie die Auswirkungen der aufeinander folgenden Steuergesetzänderungen waren nur schwer zu prognostizieren. Zudem führten Abschreibungen aus Erträgen der Vorjahre zu wesentlichen Entlastungen. All diese Auswirkungen haben sich nun in eine Richtung kumuliert und führen zu einem geschichtsträchtigen Rechnungsergebnis. Diese Entwicklung ist äusserst erfreulich und deckt sich mit den Tendenzen beim Kanton.
In dieser Position der Stärke hat die Gemeinde eine gute Basis die wirtschaftlichen Auswirkungen aufzufangen, die laufenden Projekte gesichert zu vollenden und auch über den Steuerfuss zu diskutieren.
Teilzonen- und Gestaltungsplan Längi
Im Mai 2008 hat der Gemeinderat den Teilzonen- und Gestaltungsplan Längi öffentlich aufgelegt. Das betreffende Gebiet befindet sich zwischen Scherzingerstrasse und Längi, südwestlich des Quartiers Hofpeter. Die Planung betrifft die Parzellen 247 und 248, welche von der Landwirtschaftszone in die Wohnzone W2b umgezont werden. Diese zur Überbauung vorgesehene Fläche von rund 6’400m2 befindet sich innerhalb des genehmigten Richtplangebietes. Der dazugehörende Gestaltungsplan regelt die Erschliessung wie auch entsprechende Massnahmen zur Gewährleistung der Hochwassersicherheit. Diese Einzonung wurde an der Gemeindeversammlung vom 20. November 2008 gutgeheissen und die abschliessende Genehmigung erfolgte nun durch das Departement für Bau und Umwelt DBU. Damit ist diese Fläche nun definitiv Baugebiet und steht als Bauland zur Verfügung.
Teilzonenplan Moosgrabenstrasse
Durch Entscheid des DBU ebenfalls rechtskräftig geworden ist der Teilzonenplan Moosgrabenstrasse. Dabei handelt es sich um einen Teil der Parzelle 56, welche von der Industrie- in die Wohn-/Gewerbezone (WG2) umgezont wird. Diese Teilzonenplanänderung trägt den neuen Rahmenbedingungen mit der Erstellung eines Retentionsbeckens für den Seebach sowie dem Neubau für Werkhof und Feuerwehrdepot Rechnung. Der ganze Landstreifen zwischen Kombiwerkhof und Bahnhofstrasse ist nun der Zone WG2 zugeteilt. Ein möglicher Bebauungsvorschlag ist durch die Grundeigentümer in Ausarbeitung.
Rechnungsabschluss 2008
Die Jahresrechnung 2008 der Politischen Gemeinde Altnau schliesst mit einem Ertragsüberschuss von nahezu Fr. 780'000.- ab. Dies bei einem budgetierten Überschuss von Fr. 40'000.-. Das Resultat ist nicht nur auf zusätzliche Einnahmen zurück zu führen. Starke Abweichungen gibt es auch auf der Ausgabenseite. Einige dieser Veränderungen sind durch äussere Umstände bedingt. Speziell sind dies die Folgen der Neugestaltung der Aufgabenteilung zwischen Bund, Kanton und Gemeinden, die erheblich veränderte Zinssituation am Geldmarkt sowie positive Effekte in der Gemeindeentwicklung.
Ergänzend dazu war die Budgeterstellung im Herbst 2007 äusserst schwierig. Die laufenden Projekte, der grosse Fremdmittelbedarf sowie die Auswirkungen der aufeinander folgenden Steuergesetzänderungen waren nur schwer zu prognostizieren. Zudem führten Abschreibungen aus Erträgen der Vorjahre zu wesentlichen Entlastungen. All diese Auswirkungen haben sich nun in eine Richtung kumuliert und führen zu einem geschichtsträchtigen Rechnungsergebnis. Diese Entwicklung ist äusserst erfreulich und deckt sich mit den Tendenzen beim Kanton.
In dieser Position der Stärke hat die Gemeinde eine gute Basis die wirtschaftlichen Auswirkungen aufzufangen, die laufenden Projekte gesichert zu vollenden und auch über den Steuerfuss zu diskutieren.
15. April 2009
Zehn Jahre im Dienst von Schulen und Öffentlichkeit
15.04.09 - Bauabrechnung Schwärzi mit Zusatzkredit - die Stimmberechtigten haben das letzte Wort.
Im Juni 1999 war die Schwärzihalle in Altnau, das Gemeinschaftswerk von Sekundarschulgemeinde und Politischer Gemeinde Altnau feierlich eingeweiht worden. Heute ist die „Schwärzi“ aus dem Leben von Schulen, Vereinen und der Bevölkerung nicht mehr wegzudenken. Ob Sportunterricht drinnen oder draussen, das Training mit den Kolleginnen und Kollegen, die Gewerbeausstellung, politische Schwerpunktveranstaltungen oder der Raiffeisenabend, die „Schwärzi“ gehört einfach dazu. Inzwischen haben die langjährigen Verhandlungen um Mehr- oder Minderkosten, nicht ausgeführte Arbeiten und Mängel ein Ende gefunden. Ein Vergleichsvorschlag liegt vor und wird von der Bauherrschaft unterstützt. Das letzte Wort haben die Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung vom 6. Mai (Politische Gemeinde) sowie am Urnengang der Oberstufengemeinde am 17. Mai diesen Jahres.
Es war richtig und gut, haben sich die Sekundarschulgemeinde mit ihrem Projekt einer Doppelturnhalle und die Politische Gemeinde mit dem Bedarf nach Mehrzweckräumen gefunden und das gemeinsame Projekt in Angriff genommen. Kosten und Verantwortung wurden gemäss Bauvolumen geteilt: zwei Drittel Sekundarschulgemeinde, ein Drittel Politische Gemeinde. Nach diesem Prinzip setzte sich auch die Baukommission zusammen, die am 2. Juni 1994 ihr Pflichtenheft von den beiden Behörden empfing und sich an die anspruchsvolle und intensive Arbeit machte.
Die wichtigsten Etappen
Zweieinhalb Jahre später, am 27. November 1996 bestätigten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die von den beiden Behörden gemeinsam mit dem Planerteam ausgearbeitete Kreditvorlage für die Mehrzweckhalle Schwärzi. Nach weiteren acht Monaten konnte der Werkvertrag mit der Generalunternehmung (GU) unterzeichnet und ein Kostendach von 10.7 Mio. Franken fixiert werden. Der Entscheid zu Gunsten einer Generalunternehmung hatte ganz wesentlich mit dem Wunsch nach höchstmöglicher Sicherheit bei der Einhaltung der Kostenlimite zu tun. Behörden und Baukommission waren klar zum Schluss gekommen, sich mit diesem Entscheid auf einen zuverlässigen und vor allem sicheren Weg im Rahmen des definierten Budgets zu begeben. Genau diese Hoffnung hat sich nach Abschluss des Projekts jedoch als Trugschluss erwiesen.
Völlig überraschende Kostenüberschreitungen
Bei Abschluss der Bauarbeiten im Frühling 1999 hat die Generalunternehmung Behörden und Baukommission darüber orientiert, dass der Kostenrahmen um knapp 600'000 Franken überschritten worden sei. Dies entgegen der letzten Kostenkontrollen im Oktober und Dezember 1998, in denen noch von einer Kostenunterschreitung in der Grössenordnung von 50'000 bis 70'000 Franken die Rede gewesen war. Schrecken und Unverständnis waren und sind bis heute gross auf Seiten von Baukommission und Behörden. Die lange andauernde, zermürbende Suche nach einer für beide Seiten befriedigenden Lösung begann und endete mit einer Klage der GU, wobei diese den Betrag unter Berücksichtigung der Minderleistungen auf 400'000 Franken reduzierte. Das Bezirksgericht entschied in dieser Angelegenheit, dass 250'000 der beklagten 400'000 Franken von der Bauherrschaft zu bezahlen seien.
Dies wurde als angemessenes Entgelt für die erbrachten Leistungen gewertet. Das Gericht hatte es dabei vorgezogen zu beurteilen, ob der Preis für die erbrachten Leistungen stimmt, nicht aber, ob Leistungen und Abrechnungen vertragskonform sind. „Es ist schwer zu verstehen, aber mit diesem Urteil hebelt das Bezirksgericht den Werkvertrag faktisch aus,“ so der Präsident der Sekundarschulgemeinde, Gottfried Bütikofer.
Für Politische Behörde wie für Sekundarschulbehörde war klar, dass das Urteil in der vorliegenden Form nicht akzeptiert werden konnte. Um alle Optionen offen zu halten, haben die beiden Behörden Anfang dieses Jahres Berufung eingelegt. Gemeindeammann Beat Pretali war in das Bauprojekt nicht involviert, hat sich aber in den vergangenen Monaten vertieft mit den Problemen rund um die Schwärzi auseinandergesetzt. Er ist überzeugt, dass Behörden und Baukommission gute Arbeit geleistet haben und hofft auf ein baldiges Ende der Auseinandersetzungen.
Vergleichsvorschlag liegt vor
Ein solches Ende zeichnet sich jetzt ab. Gemeinderat und Sekundarschulbehörde Altnau haben die Chancen und Risiken einer Appelation an die nächste Instanz sorgfältig abgewogen. Sie haben vor diesem Hintergrund mit der Generalunternehmung noch einmal das Gespräch gesucht und sich schliesslich auf einen Vergleich geeinigt. Sollte die stimmberechtigte Bevölkerung am 6. und 17. Mai ja sagen zu den Nachtragskrediten von Politischer Gemeinde und Sekundarschulgemeinde, könnte ein zehn Jahre andauernder Streit endlich bereinigt werden.
Die Generalunternehmung reduziert den gerichtlich anerkannten Betrag von 420'000 Franken um 190'000 Franken für die anerkannte Mängelbehebung, so dass als Vergleichsbetrag per saldo aller Ansprüche eine Forderung von 230'000 Franken vorliegt. Mängelbebung, Fertigstellung ausstehender Arbeiten und Unterhalt obliegen der Sekundarschulgemeinde als Eigentümerin. Daher unterstützt der Gemeinderat einen einmaligen überproportionalen Beitrag zur Begleichung dieser Forderung in Höhe von 163'800 Franken.
Im Juni 1999 war die Schwärzihalle in Altnau, das Gemeinschaftswerk von Sekundarschulgemeinde und Politischer Gemeinde Altnau feierlich eingeweiht worden. Heute ist die „Schwärzi“ aus dem Leben von Schulen, Vereinen und der Bevölkerung nicht mehr wegzudenken. Ob Sportunterricht drinnen oder draussen, das Training mit den Kolleginnen und Kollegen, die Gewerbeausstellung, politische Schwerpunktveranstaltungen oder der Raiffeisenabend, die „Schwärzi“ gehört einfach dazu. Inzwischen haben die langjährigen Verhandlungen um Mehr- oder Minderkosten, nicht ausgeführte Arbeiten und Mängel ein Ende gefunden. Ein Vergleichsvorschlag liegt vor und wird von der Bauherrschaft unterstützt. Das letzte Wort haben die Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung vom 6. Mai (Politische Gemeinde) sowie am Urnengang der Oberstufengemeinde am 17. Mai diesen Jahres.
Es war richtig und gut, haben sich die Sekundarschulgemeinde mit ihrem Projekt einer Doppelturnhalle und die Politische Gemeinde mit dem Bedarf nach Mehrzweckräumen gefunden und das gemeinsame Projekt in Angriff genommen. Kosten und Verantwortung wurden gemäss Bauvolumen geteilt: zwei Drittel Sekundarschulgemeinde, ein Drittel Politische Gemeinde. Nach diesem Prinzip setzte sich auch die Baukommission zusammen, die am 2. Juni 1994 ihr Pflichtenheft von den beiden Behörden empfing und sich an die anspruchsvolle und intensive Arbeit machte.
Die wichtigsten Etappen
Zweieinhalb Jahre später, am 27. November 1996 bestätigten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die von den beiden Behörden gemeinsam mit dem Planerteam ausgearbeitete Kreditvorlage für die Mehrzweckhalle Schwärzi. Nach weiteren acht Monaten konnte der Werkvertrag mit der Generalunternehmung (GU) unterzeichnet und ein Kostendach von 10.7 Mio. Franken fixiert werden. Der Entscheid zu Gunsten einer Generalunternehmung hatte ganz wesentlich mit dem Wunsch nach höchstmöglicher Sicherheit bei der Einhaltung der Kostenlimite zu tun. Behörden und Baukommission waren klar zum Schluss gekommen, sich mit diesem Entscheid auf einen zuverlässigen und vor allem sicheren Weg im Rahmen des definierten Budgets zu begeben. Genau diese Hoffnung hat sich nach Abschluss des Projekts jedoch als Trugschluss erwiesen.
Völlig überraschende Kostenüberschreitungen
Bei Abschluss der Bauarbeiten im Frühling 1999 hat die Generalunternehmung Behörden und Baukommission darüber orientiert, dass der Kostenrahmen um knapp 600'000 Franken überschritten worden sei. Dies entgegen der letzten Kostenkontrollen im Oktober und Dezember 1998, in denen noch von einer Kostenunterschreitung in der Grössenordnung von 50'000 bis 70'000 Franken die Rede gewesen war. Schrecken und Unverständnis waren und sind bis heute gross auf Seiten von Baukommission und Behörden. Die lange andauernde, zermürbende Suche nach einer für beide Seiten befriedigenden Lösung begann und endete mit einer Klage der GU, wobei diese den Betrag unter Berücksichtigung der Minderleistungen auf 400'000 Franken reduzierte. Das Bezirksgericht entschied in dieser Angelegenheit, dass 250'000 der beklagten 400'000 Franken von der Bauherrschaft zu bezahlen seien.
Dies wurde als angemessenes Entgelt für die erbrachten Leistungen gewertet. Das Gericht hatte es dabei vorgezogen zu beurteilen, ob der Preis für die erbrachten Leistungen stimmt, nicht aber, ob Leistungen und Abrechnungen vertragskonform sind. „Es ist schwer zu verstehen, aber mit diesem Urteil hebelt das Bezirksgericht den Werkvertrag faktisch aus,“ so der Präsident der Sekundarschulgemeinde, Gottfried Bütikofer.
Für Politische Behörde wie für Sekundarschulbehörde war klar, dass das Urteil in der vorliegenden Form nicht akzeptiert werden konnte. Um alle Optionen offen zu halten, haben die beiden Behörden Anfang dieses Jahres Berufung eingelegt. Gemeindeammann Beat Pretali war in das Bauprojekt nicht involviert, hat sich aber in den vergangenen Monaten vertieft mit den Problemen rund um die Schwärzi auseinandergesetzt. Er ist überzeugt, dass Behörden und Baukommission gute Arbeit geleistet haben und hofft auf ein baldiges Ende der Auseinandersetzungen.
Vergleichsvorschlag liegt vor
Ein solches Ende zeichnet sich jetzt ab. Gemeinderat und Sekundarschulbehörde Altnau haben die Chancen und Risiken einer Appelation an die nächste Instanz sorgfältig abgewogen. Sie haben vor diesem Hintergrund mit der Generalunternehmung noch einmal das Gespräch gesucht und sich schliesslich auf einen Vergleich geeinigt. Sollte die stimmberechtigte Bevölkerung am 6. und 17. Mai ja sagen zu den Nachtragskrediten von Politischer Gemeinde und Sekundarschulgemeinde, könnte ein zehn Jahre andauernder Streit endlich bereinigt werden.
Die Generalunternehmung reduziert den gerichtlich anerkannten Betrag von 420'000 Franken um 190'000 Franken für die anerkannte Mängelbehebung, so dass als Vergleichsbetrag per saldo aller Ansprüche eine Forderung von 230'000 Franken vorliegt. Mängelbebung, Fertigstellung ausstehender Arbeiten und Unterhalt obliegen der Sekundarschulgemeinde als Eigentümerin. Daher unterstützt der Gemeinderat einen einmaligen überproportionalen Beitrag zur Begleichung dieser Forderung in Höhe von 163'800 Franken.
Es hat noch Fördergelder vom Kanton
15.04.09 - Der Kanton Thurgau fördert ab 1. Januar 2009 Photovoltaikanlagen mit CHF 3'000.- / kWp (max. CHF 30'000.-). Dazu kommen noch Fördergelder von Solarstrom TG mit CHF 1'000.- / kWp (Leistung unbegrenzt, aber mit Auflagen). Wie Energie Thurgau mir mitteilte, habe es noch genügend Fördergelder für Photovoltaikanlagen für das Jahr 2009.
Neu fördert auch der Kanton St. Gallen ab 1. Mai 2009 mit CHF 3'500.- / kWp (max. CHF 21'000.-). Lesen Sie unter Wikipedia mehr über kWp >
Eine 3 kWp - Anlage in Salmsach (Foto: © PVT-Schweiz)
Oft reicht um den eigenen Bedarf zu decken eine 3 bis 6 kWp - Anlage. Und da kann man doch einige Franken vom Kanton abholen. Ich bin am nächsten Freitag und Samstag an der Eigenheimmesse in Kreuzlingen (Banner anklicken). Ich berate Sie gerne vor Ort.
Neu fördert auch der Kanton St. Gallen ab 1. Mai 2009 mit CHF 3'500.- / kWp (max. CHF 21'000.-). Lesen Sie unter Wikipedia mehr über kWp >
Eine 3 kWp - Anlage in Salmsach (Foto: © PVT-Schweiz)
Oft reicht um den eigenen Bedarf zu decken eine 3 bis 6 kWp - Anlage. Und da kann man doch einige Franken vom Kanton abholen. Ich bin am nächsten Freitag und Samstag an der Eigenheimmesse in Kreuzlingen (Banner anklicken). Ich berate Sie gerne vor Ort.
3. April 2009
Berberaffen in der Roten Liste auf „stark gefährdet“ hochgestuft
03.04.09 - Berberaffen in der Roten Liste auf „stark gefährdet“ hoch gestuft! Affenberg Salem und Partnerparks mit wichtigem Reservebestand.
Die IUCN – Weltnaturschutzunion ist seit 1963 Herausgeber der Roten Liste gefährdeter Tier- und Pflanzenarten. Berberaffen waren bisher auf dieser Liste als „gefährdet“ eingestuft. Die Entwicklungen der letzten zwei Jahrzehnte sind jedoch noch alarmierender als bisher angenommen. Wissenschaftler stellten bei den Berberaffen in Algerien und Marokko in nur zwanzig Jahren einen Populationsrückgang von bis zu 50 Prozent fest. Ausschlaggebend für die Hochstufung der Berberaffen von „gefährdet“ auf „stark gefährdet“ war aber nicht allein der Bestandsrückgang, sondern auch die fortschreitende Zerstörung des Lebensraumes. Aktuell schätzt man nur noch etwa 6000 bis 10000 frei lebende Berberaffen.
„In unseren Parks halten wir deshalb einen äußerst wichtigen Reservebestand – allein am Affenberg Salem gibt es auf 20 ha rund 200 Berberaffen, die sich aufgrund der sehr naturnahen Haltung in ihrem Verhalten kaum von der Berberaffen in Marokko und Algerien unterscheiden und somit auch voll auswilderungsfähig sind“, betont der Biologe und Leiter des Salemer Parks Dr. Roland Hilgartner. Bereits 1986 wilderte der Affenberg Salem erstmals 175 Tiere im südlichen Teil des Mittleren Atlas erfolgreich aus. Von 1980 bis 1986 entließ man von den Parks in Frankreich und vom Bodensee insgesamt über 600 Tiere in die Freiheit. Weitere Auswilderungen waren von den Regierungen nicht erwünscht, so dass man in den hiesigen Parks mit tiergerechter Geburtenregelung eine Überpopulation vermeidet. Laut Hilgartner wäre aber jederzeit die Vorbereitung einer Affengruppe für die Auswilderung möglich, wenn dies gewünscht und von den dortigen Regierungen genehmigt würde.
In Sachen Berberaffenschutz ist der Affenberg Salem aber auch noch auf anderen Ebenen aktiv. So unterstützt der Park aktuell eine algerische Naturschutzorganisation, die in Dörfern, Schulen und Kindergarten versucht, Sympathie für die Berberaffen zu wecken und Aufklärungsarbeit zu leisten. „Auch das ist eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Auswilderung. Denn nur mit Unterstützung der einheimischen Bevölkerung kann das Überleben der Berberaffen langfristig gesichert werden“, so der Leiter des Affenbergs.
Der Affenberg Salem ist täglich von 9-18 Uhr und vom 25. Oktober bis 1. November jeweils von 9-17 Uhr (letzter Einlass jeweils ½ Stunde vor Schließung) geöffnet. Ab dem 1. Mai verbindet ein Erlebnisbus den Park im Stundentakt mit den Pfahlbauten in Unteruhldingen, dem Schloss Salem und den dazu gehörenden Bahnhöfen. Motorisierte Gäste nutzen den großen, gebührenfreien Parkplatz. Weitere Informationen über www.affenberg-salem.de oder über Affenberg Salem, D-88682 Salem, Tel. +49(0)7553/3-81, Fax 07553/64 54, info@affenberg-salem.de.
Die Salemer Berberaffen stellen zusammen mit den Partnerparks in Frankreich und England einen wichtigen Reservebestand einer laut Weltnaturschutzunion mittlerweile stark gefährdeten Art. (Foto: Affenberg).
Die IUCN – Weltnaturschutzunion ist seit 1963 Herausgeber der Roten Liste gefährdeter Tier- und Pflanzenarten. Berberaffen waren bisher auf dieser Liste als „gefährdet“ eingestuft. Die Entwicklungen der letzten zwei Jahrzehnte sind jedoch noch alarmierender als bisher angenommen. Wissenschaftler stellten bei den Berberaffen in Algerien und Marokko in nur zwanzig Jahren einen Populationsrückgang von bis zu 50 Prozent fest. Ausschlaggebend für die Hochstufung der Berberaffen von „gefährdet“ auf „stark gefährdet“ war aber nicht allein der Bestandsrückgang, sondern auch die fortschreitende Zerstörung des Lebensraumes. Aktuell schätzt man nur noch etwa 6000 bis 10000 frei lebende Berberaffen.
„In unseren Parks halten wir deshalb einen äußerst wichtigen Reservebestand – allein am Affenberg Salem gibt es auf 20 ha rund 200 Berberaffen, die sich aufgrund der sehr naturnahen Haltung in ihrem Verhalten kaum von der Berberaffen in Marokko und Algerien unterscheiden und somit auch voll auswilderungsfähig sind“, betont der Biologe und Leiter des Salemer Parks Dr. Roland Hilgartner. Bereits 1986 wilderte der Affenberg Salem erstmals 175 Tiere im südlichen Teil des Mittleren Atlas erfolgreich aus. Von 1980 bis 1986 entließ man von den Parks in Frankreich und vom Bodensee insgesamt über 600 Tiere in die Freiheit. Weitere Auswilderungen waren von den Regierungen nicht erwünscht, so dass man in den hiesigen Parks mit tiergerechter Geburtenregelung eine Überpopulation vermeidet. Laut Hilgartner wäre aber jederzeit die Vorbereitung einer Affengruppe für die Auswilderung möglich, wenn dies gewünscht und von den dortigen Regierungen genehmigt würde.
In Sachen Berberaffenschutz ist der Affenberg Salem aber auch noch auf anderen Ebenen aktiv. So unterstützt der Park aktuell eine algerische Naturschutzorganisation, die in Dörfern, Schulen und Kindergarten versucht, Sympathie für die Berberaffen zu wecken und Aufklärungsarbeit zu leisten. „Auch das ist eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Auswilderung. Denn nur mit Unterstützung der einheimischen Bevölkerung kann das Überleben der Berberaffen langfristig gesichert werden“, so der Leiter des Affenbergs.
Der Affenberg Salem ist täglich von 9-18 Uhr und vom 25. Oktober bis 1. November jeweils von 9-17 Uhr (letzter Einlass jeweils ½ Stunde vor Schließung) geöffnet. Ab dem 1. Mai verbindet ein Erlebnisbus den Park im Stundentakt mit den Pfahlbauten in Unteruhldingen, dem Schloss Salem und den dazu gehörenden Bahnhöfen. Motorisierte Gäste nutzen den großen, gebührenfreien Parkplatz. Weitere Informationen über www.affenberg-salem.de oder über Affenberg Salem, D-88682 Salem, Tel. +49(0)7553/3-81, Fax 07553/64 54, info@affenberg-salem.de.
Die Salemer Berberaffen stellen zusammen mit den Partnerparks in Frankreich und England einen wichtigen Reservebestand einer laut Weltnaturschutzunion mittlerweile stark gefährdeten Art. (Foto: Affenberg).
Klapperstörche sorgen für neuen Nachwuchs
03.04.09 - Klapperstörche sorgen für neuen Nachwuchs – im eigenen Horst. Am Affenberg Salem beginnt der Frühling.
Die Störche sind so gut wie alle zurück – auch die berühmten Senderstörche Maxi und Uli. Maxi brütet bereits mit ihrem letztjährigen Partner im Horst an der Hauptstraße durch das benachbarte Tüfingen und besucht die Futterwiese im Park fast täglich. Uli, der ebenfalls einen kleinen Sender mit kurzer Antenne auf dem Rücken trägt, hat seinen Horst auf dem Gutshofdach direkt über der Schenke. Trotz Brutgeschäft begrüßen sich die Storchenpaare jeweils mit ausgiebigem Geklapper, sehr zur Freude der zahlreichen Besucher. Doch auch die Berberaffen wissen auf sich aufmerksam zu machen und nehmen von den Balken entlang des Rundweges gerne das begehrte Popcorn aus den Händen der Besucher. Die munteren Jungaffen nutzen die warme Frühlingssonne für lebhafte Spiele, was ihnen die kleinen Besucher später auf dem großen Abenteuerspielplatz gerne nachtun. Davor geht es aber noch zum großen Weiher mit seinen zahlreichen Bewohnern und dem Damwild, das bald sein Bambi-geflecktes Sommerfell bekommen wird.
„Wir hoffen auch dieses Jahr wieder auf zahlreichen Storchennachwuchs, um die hohen Ausfallquoten der Jungstörche auf ihrem Zug nach Afrika einigermaßen zu kompensieren“, so der Biologe und Parkleiter Dr. Roland Hilgartner. Über weitere Neuigkeiten und viel Interessantes zu ihren Schützlingen berichten die Betreuer im großen Affenfreigehege alle 40 – 60 Minuten, zur Fütterung an der Storchenwiese derzeit um 14 Uhr und während der Damwildfütterung um 16.15 Uhr. Bei all diesen Terminen bieten sich ideale Film- und Fotomöglichkeiten. Aktuelle Informationen und zahlreiche Bilder der Parkbewohner bietet neben Infobroschüren und der faszinierenden Park-DVD die neu gestaltete Homepage des Affenbergs. Sie informiert mit einem Routenplaner auch über die Anfahrt oder beispielsweise über die günstigen Familien- und Gruppenpreise.
Der Park ist täglich von 9-18 Uhr und vom 25. Oktober bis 1. November jeweils von 9-17 Uhr (letzter Einlass jeweils ½ Stunde vor Schließung) geöffnet. Ab dem 1. Mai verbindet ein Erlebnisbus den Park im Stundentakt mit den Pfahlbauten in Unteruhldingen, dem Schloss Salem und den dazu gehörenden Bahnhöfen. Motorisierte Gäste nutzen den großen, gebührenfreien Parkplatz. Weitere Informationen über www.affenberg-salem.de oder über Affenberg Salem, D-88682 Salem, Tel. +49(0)7553/3-81, Fax 07553/64 54, info@affenberg-salem.de.
Jetzt können die großen und kleinen Besucher die rund 40 Störche am Affenberg Salem aus nächster Nähe beobachten, ebenso wie die 200 Berberaffen, das schöne Damwild und die zahlreichen Bewohner des großen Weihers. (Foto: Affenberg)
Die Störche sind so gut wie alle zurück – auch die berühmten Senderstörche Maxi und Uli. Maxi brütet bereits mit ihrem letztjährigen Partner im Horst an der Hauptstraße durch das benachbarte Tüfingen und besucht die Futterwiese im Park fast täglich. Uli, der ebenfalls einen kleinen Sender mit kurzer Antenne auf dem Rücken trägt, hat seinen Horst auf dem Gutshofdach direkt über der Schenke. Trotz Brutgeschäft begrüßen sich die Storchenpaare jeweils mit ausgiebigem Geklapper, sehr zur Freude der zahlreichen Besucher. Doch auch die Berberaffen wissen auf sich aufmerksam zu machen und nehmen von den Balken entlang des Rundweges gerne das begehrte Popcorn aus den Händen der Besucher. Die munteren Jungaffen nutzen die warme Frühlingssonne für lebhafte Spiele, was ihnen die kleinen Besucher später auf dem großen Abenteuerspielplatz gerne nachtun. Davor geht es aber noch zum großen Weiher mit seinen zahlreichen Bewohnern und dem Damwild, das bald sein Bambi-geflecktes Sommerfell bekommen wird.
„Wir hoffen auch dieses Jahr wieder auf zahlreichen Storchennachwuchs, um die hohen Ausfallquoten der Jungstörche auf ihrem Zug nach Afrika einigermaßen zu kompensieren“, so der Biologe und Parkleiter Dr. Roland Hilgartner. Über weitere Neuigkeiten und viel Interessantes zu ihren Schützlingen berichten die Betreuer im großen Affenfreigehege alle 40 – 60 Minuten, zur Fütterung an der Storchenwiese derzeit um 14 Uhr und während der Damwildfütterung um 16.15 Uhr. Bei all diesen Terminen bieten sich ideale Film- und Fotomöglichkeiten. Aktuelle Informationen und zahlreiche Bilder der Parkbewohner bietet neben Infobroschüren und der faszinierenden Park-DVD die neu gestaltete Homepage des Affenbergs. Sie informiert mit einem Routenplaner auch über die Anfahrt oder beispielsweise über die günstigen Familien- und Gruppenpreise.
Der Park ist täglich von 9-18 Uhr und vom 25. Oktober bis 1. November jeweils von 9-17 Uhr (letzter Einlass jeweils ½ Stunde vor Schließung) geöffnet. Ab dem 1. Mai verbindet ein Erlebnisbus den Park im Stundentakt mit den Pfahlbauten in Unteruhldingen, dem Schloss Salem und den dazu gehörenden Bahnhöfen. Motorisierte Gäste nutzen den großen, gebührenfreien Parkplatz. Weitere Informationen über www.affenberg-salem.de oder über Affenberg Salem, D-88682 Salem, Tel. +49(0)7553/3-81, Fax 07553/64 54, info@affenberg-salem.de.
Jetzt können die großen und kleinen Besucher die rund 40 Störche am Affenberg Salem aus nächster Nähe beobachten, ebenso wie die 200 Berberaffen, das schöne Damwild und die zahlreichen Bewohner des großen Weihers. (Foto: Affenberg)
1. April 2009
Bundes-Kunstpreis für Menschen mit Behinderung in Radolfzell
01.04.09 - Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel ist Schirmherrin für den Bundes-Kunstpreis für Menschen mit Behinderung 2009. Juroren treffen Wahl unter Bildern und Skulpturen von 275 Künstlern.
Seit der ersten Ausschreibung im Jahr 1978 wurde der Bundes-Kunstpreises für Menschen mit Behinderung der kommunalen Carl-Müller-Mettnau-Stiftung in Radolfzell von vielen namhaften Persönlichkeiten unterstützt. Die Stadt am Bodensee freut sich aber ganz besonders, dass Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in diesem Jahr die Schirmherrschaft zur Auszeichnung von 20 behinderten Künstlern aus dem gesamten Bundesgebiet übernahm und damit ihre besondere Wertschätzung den behinderten Künstlern gegenüber zum Ausdruck brachte. „So manche Betreuungseinrichtung transportierte die Exponate selbst quer durch Deutschland und brachte einige der kreativen Behinderten gerade mit“, freute sich Kulturamtsleiterin Astrid Zurek, die mit ihrem Team diesen einzigartigen Kunstpreis betreut. Am 28. März trafen fünf Kunstexperten aus Deutschland und der Schweiz, die seit langem mit der Kunst von Behinderten bewandert sind, ihre Wahl unter 275 eingereichten Werken. Da es immer schwer ist, unter all den faszinierenden Exponaten die Preisträger zu ermitteln, gibt es jeweils einen Hauptpreis und 19 weitere, gleichwertige Preisträger.
An dem Bundes-Kunstpreis für Menschen mit Behinderung können bundesweit alle körperlich, geistig und psychisch behinderten Künstler mit einem Schweregrad von mindestens 80 Prozen und einem Mindestalter von 16 Jahren mit jeweils einem Werk teilnehmen. Der Stiftungsname erinnert an die Verdienste des Radolfzeller Bürgers Carl Müller, Vater des Stifters Wilhelm Müllerzell. Wilhelm Müllerzell, selbst Künstler mit einer im Krieg erlittenen Behinderung, wollte mit dieser Stiftung andere behinderte Künstler ermutigen, sich mitzuteilen. Der Schwerpunkt der Ausschreibung liegt auf Kunst, wobei die ganz persönliche Kunstsprache des einzelnen ein ausschlaggebendes Kriterium für die Preisvergabe ist.
Die Jury war mit Professor Doktor Walter Schiementz, Rastatt, Bernhard Frei, Romanshorn, Peter Schaufelberger, St. Gallen, Rose-Marie Stuckert-Schnorrenberg, Moos-Weiler und dem Radolfzeller Kulturreferenten Karl Batz fachkundig besetzt. Bei der Bewertung gibt es keine Berücksichtigung der persönlichen Schicksale. „Unsere Einschätzung richtet sich in der Beurteilung nach Motiven, Form, Technik, künstlerischer Ausführung und auch der erzählenden Darstellung“, so Professor Schiementz. Die behinderten Künstler lassen sich in keine Trends oder Muster pressen, sondern drücken sich oft mit viel Spontaneität und Lebensfreude aus. Manchmal kann man auch ganz persönliche Erfahrungen erahnen. Neben den unterschiedlichen Bildern ist auch ein grafisches Werk unter den Preisträgern. „Uns geht es bei dieser Künstlergruppe nicht um Konkurrenz, daher gibt es neben dem Hauptpreis 19 Preisträger ohne Rangfolge“, betont Karl Batz.
Zur Ehrung am 8. Mai im Milchwerk Radolfzell, für die viele Behinderte von weither anreisen, schickt die Bundeskanzlerin ein persönliches Grußwort. Es ist jeder eingeladen: „Wir möchten ganz bewusst die Hemmschwelle zwischen Behinderten und Nicht-Behinderten überschreiten und den Gästen mehr über die Lebenswege, aber auch die Fröhlichkeit und große Kreativität der behinderten Künstler vermitteln“, wünscht sich Astrid Zurek.
Die Preisträger erhalten jeweils eine Urkunde und einen Scheck. Das Geld hierfür stammt von Sponsoren, allen voran als Hauptsponsor die Thüga AG. Während der Ausstellung vom 8. Mai bis 14. Juni können alle 275 Exponate bewundert und größtenteils erworben werden. „Es lohnt sich zu kommen!“, so Karl Batz, der wie die anderen Juroren schon einen tiefen Eindruck mitnahm.
Aus insgesamt 275 Werken behinderter Künstler aus der ganzen Bundesrepublik trafen fünf fachkundige Juroren ihre Wahl für den 17. Radolfzeller Bundes-Kunstpreis für Menschen mit Behinderung (von links: Karl Batz, Bernhard Frei, Romanshorn, Rosemarie Stuckert-Schnorrenberg, Moos, Peter Schaufelberger, St. Gallen, Prof. Dr. Walter Schiementz, Rastatt). Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel ist Schirmherrin dieser besonderen Preisverleihung.Foto: Gaby Hotz
Die Eröffnung und Preisverleihung findet am 8. Mai 2009 um 15 Uhr im Tagungs-, Kultur- und Messezentrum Milchwerk, Werner-Messmer-Str. 14, Radolfzell, statt. Die Ausstellung ist vom 8. Mai bis einschließlich 14. Juni 2009 in der Halle direkt neben dem Kletterwerk beim Milchwerk Radolfzell und in der Villa Bosch, Scheffelstraße 8 zu sehen. Öffnungszeiten jeweils von Dienstag bis Sonntag sowie an Feiertagen von 14 bis 18 Uhr. Die meisten Exponate sind zum Verkauf.angeboten – es gibt einen Ausstellungskatalog
Seit der ersten Ausschreibung im Jahr 1978 wurde der Bundes-Kunstpreises für Menschen mit Behinderung der kommunalen Carl-Müller-Mettnau-Stiftung in Radolfzell von vielen namhaften Persönlichkeiten unterstützt. Die Stadt am Bodensee freut sich aber ganz besonders, dass Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in diesem Jahr die Schirmherrschaft zur Auszeichnung von 20 behinderten Künstlern aus dem gesamten Bundesgebiet übernahm und damit ihre besondere Wertschätzung den behinderten Künstlern gegenüber zum Ausdruck brachte. „So manche Betreuungseinrichtung transportierte die Exponate selbst quer durch Deutschland und brachte einige der kreativen Behinderten gerade mit“, freute sich Kulturamtsleiterin Astrid Zurek, die mit ihrem Team diesen einzigartigen Kunstpreis betreut. Am 28. März trafen fünf Kunstexperten aus Deutschland und der Schweiz, die seit langem mit der Kunst von Behinderten bewandert sind, ihre Wahl unter 275 eingereichten Werken. Da es immer schwer ist, unter all den faszinierenden Exponaten die Preisträger zu ermitteln, gibt es jeweils einen Hauptpreis und 19 weitere, gleichwertige Preisträger.
An dem Bundes-Kunstpreis für Menschen mit Behinderung können bundesweit alle körperlich, geistig und psychisch behinderten Künstler mit einem Schweregrad von mindestens 80 Prozen und einem Mindestalter von 16 Jahren mit jeweils einem Werk teilnehmen. Der Stiftungsname erinnert an die Verdienste des Radolfzeller Bürgers Carl Müller, Vater des Stifters Wilhelm Müllerzell. Wilhelm Müllerzell, selbst Künstler mit einer im Krieg erlittenen Behinderung, wollte mit dieser Stiftung andere behinderte Künstler ermutigen, sich mitzuteilen. Der Schwerpunkt der Ausschreibung liegt auf Kunst, wobei die ganz persönliche Kunstsprache des einzelnen ein ausschlaggebendes Kriterium für die Preisvergabe ist.
Die Jury war mit Professor Doktor Walter Schiementz, Rastatt, Bernhard Frei, Romanshorn, Peter Schaufelberger, St. Gallen, Rose-Marie Stuckert-Schnorrenberg, Moos-Weiler und dem Radolfzeller Kulturreferenten Karl Batz fachkundig besetzt. Bei der Bewertung gibt es keine Berücksichtigung der persönlichen Schicksale. „Unsere Einschätzung richtet sich in der Beurteilung nach Motiven, Form, Technik, künstlerischer Ausführung und auch der erzählenden Darstellung“, so Professor Schiementz. Die behinderten Künstler lassen sich in keine Trends oder Muster pressen, sondern drücken sich oft mit viel Spontaneität und Lebensfreude aus. Manchmal kann man auch ganz persönliche Erfahrungen erahnen. Neben den unterschiedlichen Bildern ist auch ein grafisches Werk unter den Preisträgern. „Uns geht es bei dieser Künstlergruppe nicht um Konkurrenz, daher gibt es neben dem Hauptpreis 19 Preisträger ohne Rangfolge“, betont Karl Batz.
Zur Ehrung am 8. Mai im Milchwerk Radolfzell, für die viele Behinderte von weither anreisen, schickt die Bundeskanzlerin ein persönliches Grußwort. Es ist jeder eingeladen: „Wir möchten ganz bewusst die Hemmschwelle zwischen Behinderten und Nicht-Behinderten überschreiten und den Gästen mehr über die Lebenswege, aber auch die Fröhlichkeit und große Kreativität der behinderten Künstler vermitteln“, wünscht sich Astrid Zurek.
Die Preisträger erhalten jeweils eine Urkunde und einen Scheck. Das Geld hierfür stammt von Sponsoren, allen voran als Hauptsponsor die Thüga AG. Während der Ausstellung vom 8. Mai bis 14. Juni können alle 275 Exponate bewundert und größtenteils erworben werden. „Es lohnt sich zu kommen!“, so Karl Batz, der wie die anderen Juroren schon einen tiefen Eindruck mitnahm.
Aus insgesamt 275 Werken behinderter Künstler aus der ganzen Bundesrepublik trafen fünf fachkundige Juroren ihre Wahl für den 17. Radolfzeller Bundes-Kunstpreis für Menschen mit Behinderung (von links: Karl Batz, Bernhard Frei, Romanshorn, Rosemarie Stuckert-Schnorrenberg, Moos, Peter Schaufelberger, St. Gallen, Prof. Dr. Walter Schiementz, Rastatt). Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel ist Schirmherrin dieser besonderen Preisverleihung.Foto: Gaby Hotz
Die Eröffnung und Preisverleihung findet am 8. Mai 2009 um 15 Uhr im Tagungs-, Kultur- und Messezentrum Milchwerk, Werner-Messmer-Str. 14, Radolfzell, statt. Die Ausstellung ist vom 8. Mai bis einschließlich 14. Juni 2009 in der Halle direkt neben dem Kletterwerk beim Milchwerk Radolfzell und in der Villa Bosch, Scheffelstraße 8 zu sehen. Öffnungszeiten jeweils von Dienstag bis Sonntag sowie an Feiertagen von 14 bis 18 Uhr. Die meisten Exponate sind zum Verkauf.angeboten – es gibt einen Ausstellungskatalog
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