29. Dezember 2008

Ärger im Seehas über zu harte Kontrollen

29.12.08 - sk / Der Ärger im Seehas über die harten Kontrollen in den Abteilen der 1. Klasse setzt sich fort. Es ist zwar schon ein paar Tage her, dass Anneliese Volkmann aus Mühlhausen-Ehingen im falschen Abteil erwischt wurde. Aber der Umgang der Kontrolleure mit den Fahrgästen ärgert die regelmäßige Seehasnutzerin immer noch.


Hier läuft der Seehas an der Haltestelle Landesgartenschau ein. Von dort aus marschierte Anneliese Volkmann zu ihrem Mann ins Krankenhaus. In der Aufregung hatte sie versehentlich im falschen Abteil Platz genommen. Bild: Tesche

40 Euro und das entwertete Guthaben von der Punktekarte hat Anneliese Volkmann für die Strecke Mühlhausen-Singen, Landesgartenschau bezahlt. „Ein hoher Preis für so eine kurze Strecke“, findet die Rentnerin.

Ende November wollte sie ihren Mann im Singener Krankenhaus besuchen, wie jeden Tag nach der Operation. Wie gewöhnlich entwertete sie ihre Punktekarte und stieg in den Zug ein. Schon in Gedanken bei ihrem Mann, setzte sie sich auf den nächstliegenden freien Platz. Genau eine Station weiter musste sie ja schon wieder aussteigen. Doch das Glück war ihr an diesem Tag nicht hold. Sie hatte sich gerade gesetzt, als auch schon ein Kontrolleur der SBB, der Betreiberin Seehaszüge, ihren Fahrschein sehen wollte. Anneliese Volkmann zeigte ihr abgestempeltes Ticket und dachte, die Sache sei erledigt.

Doch der Kontrolleur wollte mehr. Erst langsam wurde der Frau klar, dass sie sich in einem 1. Klasse-Wagen befand. Der Kontrolleur hatte auf die „1“ auf der Sitzlehne gezeigt. „Ich muss einräumen, dass ich beim Einsteigen darauf gar nicht geachtet hatte“, sagt Anneliese Volkmann. Sie sei sofort bereit gewesen, sich auf einen andern Platz zu setzen, doch dass ließ der Fahrausweisprüfer nicht gelten. Statt dessen bestand er auf einer „Nachgebühr“, obwohl die Frau nur bis zur nächsten Haltestelle fahren wollte. Als die Mühlhauserin dann erfuhr, dass sie 40 Euro nachzahlen sollte, traute sie ihren Ohren nicht. „Meine Fahrt war so kurz, dass er es kaum schaffte, die Fahrpreiserhöhung auszufüllen, die ich dann leider auch gleich noch bezahlte“, schildert Anneliese Volkmann. Der ganze Vorgang war ihr peinlich, weil er sich vor den anderen Fahrgästen abspielte. Einen sensibleren Umgang hätte sie sich gewünscht. Das teilte sie auch dem Seehas Kundencenter der SBB mit.

Die Antwort kam jetzt im Dezember und war ernüchternd für Anneliese Volkmann. Unwissenheit oder fehlende Sitzplätze in der 2. Klasse berechtigten die Fahrgäste nicht zur Nutzung der 1. Klasse. Es gebe eine eindeutige Vereinbarung im Verkehrsvertrag zwischen zwischen dem VHB (Verkehrsverbund Hegau-Bodensee) und dem Land Baden-Württemberg, in dem die Nutzung der 1. Klasse beschlossen und festgelegt wurde. (Darüber und über den wachsenden Ärger unter Fahrgästen hatte der SÜDKURIER bereits Anfang Dezember berichtet.) Angelika Kenke schreibt aus Sicht der SBB GmbH, dass sich die Kontrolleure im Sinne der Gleichbehandlung aller Fahrgäste vollkommen richtig verhalten hätten, und bei klarer Sachlage keine Ausnahmen gemacht werden könnten. Eine Möglichkeit, „die Fahrpreisnacherhebung zu stornieren“, gebe es daher nicht. Also wird Anneliese Volkmann auf den 40 Euro für die Kurzstrecke wohl sitzenbleiben.

In jüngster Vergangenheit waren auch mehrfach Zugbegleiter der Bahn-AG in Misskredit bei den Kunden geraten, noch dazu weil sie schlecht orientiert waren: Erst jüngst sollte eine sechsköpfige Familie, die mit dem Baden-Württemberg-Ticket unterwegs war, eine Fahrkarte für ein vierjähriges Kind bezahlen, obwohl dieses kostenlos reisen darf.